Erfüllende Gemeinde

Im Jahr 1997 wurde durch Gemeinderatsbeschluss die Gemeinde Elxleben zur erfüllenden Gemeinde der Gemeinde Witterda.

Gemäß § 51 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO)ist es möglich, dass eine Gemeinde (die beauftragende Gemeinde) die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises einer benachbarten größeren Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern überträgt. Die größere Gemeinde hat in diesem Fall die Bezeichnung erfüllende Gemeinde. Diese Gemeinde übernimmt dadurch für die kleinere Gemeinde die Stellung des Sitzes einer Verwaltungsgemeinschaft. Die Vorschriften über die Verwaltungsgemeinschaften gelten hier entsprechend. Allerdings ist dieser Gemeindeverband keine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat daher nicht die vollen Befugnisse einer Verwaltungsgemeinschaft.